AKTUELLE ENTSCHEIDUNGEN
Vor den Landgerichten und Amtsgerichten erstrittene Urteile und Beschlüsse, gerichtliche Vergleiche und Einstweilige Verfügungen werden hier regelmäßig zur Verfügung gestellt. Wichtige Dokumente wie rechtliche
Beurteilungen von Providern etc. sind ebenfalls hier abrufbar.
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LG Berlin 15 O 217/23 - Hinweisbeschluss
Das Landgericht Berlin regt an, den Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung aus Kostengründen zurückzunehmen. Auch ein nur drei Minuten andauernder Verstoß begründet den Unterlassungsanspruch. Dem Anspruch der Antragstellerin (Global Trust) stehen keine Erwägungen nach § 242 BGB entgegen. Insbesondere ist kein wettbewerbswidriges Verhalten der Antragstellerin erkennbar.
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LG Berlin 15 O 245/23 - Einstweilige Verfügung der GT Agentur für Empfehlungsmarketing wegen widerrechtlicher Verwertung der Global Trust - Urkunde und des Global Trust - Siegels wird antragsgemäß erlassen. Der Antragsgegner hat sich das Verhalten von Mitarbeitern zurechnen zu lassen.
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Unterlassungsanspruch gegeben – keine Verstoß gegen Treu und Glauben - kein Rechtsmissbrauch
Landgericht Berlin vom 21.04.2023, AZ: 15 O 171/23 - Die GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH (Global Trust) genießt für das Siegel und die Urkunde urheberrechtlichen Schutz. Dem Unterlassungsanspruch stehen auch keine Erwägungen nach § 242 BGB entgegen, insbesondere handelt Global Trust nicht rechtsmissbräuchlich. Die Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots sind ausreichend deutlich, ebenso wie die Angaben, dass Siegel und Urkunde nur gegen Zahlung genutzt werden dürfen. Der Schutzzweck des § 5 UWG ist nicht eröffnet.
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Landgericht Berlin vom 12.04.2023 - 15 O 203/23 - Instagram-Verstoß zu Lasten Global Trust - GT Agentur für Empfehlungsmarketing ist zur Geltendmachung des
Unterlassungsaspruches berechtigt - Der Antragsgegner hat in die ausschließlichen Verwertungsrechte von Global Trust eingegriffen, indem er das Siegel und die Urkunde im Internet
eigenmächtig abrufbar gemacht hat - Gegenstandswert 12.000,00 EUR - Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
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Landgericht Berlin vom 27.03.2023 - 15 O 159/23 - Global Trust - GT Agentur für Empfehlungsmarketing ist zur Geltendmachung des Unterlassungsaspruches berechtigt - Siegel und Urkunde erreichen
Schöpfungshöhe und genießen damit urheberrechtlichen Schutz - Gegenstandswert wird auf 12.000,00 EUR festgesetzt - Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
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Landgericht Berlin vom 11.02.2020 - Mit DigiRights Administration GmbH geschlossener Vergleich über 1.200 Euro ist wirksam - Ansprüche bewegen sich dem Grunde und der Höhe nach im Bereich dessen, was
üblicherweise infolge unerlaubten Filesharings in Betracht kommt - kein Widerruf möglich - keine Nichtigkeit - keine Sittenwidrigkeit - keine arglistige Täuschung
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AG Charlottenburg, Urteil vom 30.04.2019, AZ: 206 C 8/19 - keine Deckelung des Streitwertes auf 1.000 EUR in Filesharing-Fällen - Unbilligkeit im Sinne des § 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG einschlägig - nicht vorgenommene
Deckelung nicht
zu beanstanden - vorliegend wurden in der Abmahnung 22.000 EUR Gegenstandswert für vier Musiktitel angenommen
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Europäischer Gerichtshof bestätigt Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzung im Wege des Filesharing über Familienanschluss, EuGH, Urteil vom 18.10.2018 AZ: C-149/17
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Filesharering zeigt sich einsichtig und vergleicht sich auf eine Zahlung an die DigiRights Administration GmbH in Höhe von 1805,40 EUR für den illegalen Upload von 5 Tonaufnahmen - Kosten des Verfahrens und des
Vergleiches in vollem Umfang bei der Beklagten, AG Bochum AZ: 67 C 196/16, 14.06.2016
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Landgericht Berlin erlässt Einstweilige Verfügung gegen Filesharer wegen Verletzung der Rechte der DigiRights Administration GmbH - 12.500,00 EUR Verfahrenswert für ein älteres Musikalbum, AZ: 15 O 239/16,
31.05.2016
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Landgericht Erfurt erlässt Einstweilige Verfügung gegen Filesharerin wegen Verletzung der Rechte der DigiRights Administration GmbH - 20.000,00 EUR Verfahrenswert für das Musikalbum Kontor Top of the Clubs Vol.
69, AZ: 3 O 526/16, 20.05.2016
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AG Frankfurt weist Zahlungsklage für eine Gegenabmahnung gegen die DigiRights Administration GmbH kostenpflichtig ab - kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch die Abmahnung, AZ: 32 C
742/16 (84), 12.05.2016
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Vergleich vor dem Landgericht Hannover: Filesharer muss über 4.000,00 EUR plus Kosten an die DigiRights Administration GmbH zahlen - für ein Album ("Gestört Aber Geil"), AZ: 18 O 124/16, 10.05.2016
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AG Frankfurt am Main weist Klage gegen die DigiRights Administration GmbH ab - Täterschaftsvermutung gegen den Anschlussinhaber gilt auch bei gewerblicher Zurverfügungstellung des WLAN-Anschlusses, AZ: 29 C 3749/15
(81), 29.03.2016
- LG POTSDAM 29.03.2016 2 O 110/16
- LG OLDENBURG 30.03.2016 5 O 560/16
- LG MÜNCHEN 31.03.2016 21 O 4933/16
- LG BREMEN 16.03.2016 7 O 413/16
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LG Halle: Antrag auf Prozesskostenhilfe für negative Feststellungsklage gegen die DigiRights Administration GmbH wird abgelehnt - die negative Feststellungsklage ist mutwillig. Beschluss vom 04.02.2016, AZ: 4 O 289/15
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AG München: Filesharer muss nach gerichtlichem Vergleich 2.100,00 EUR an die DigiRights Administration GmbH zahlen - wegen Upload eines Musikalbums. AZ: 161 C 19803/15
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Stellungnahme von Kabel Deutschland zur Verwaltung von IP Adressen und Beauskunftung der Daten von Anschlussinhabern - Fehler ausgeschlossen
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