Aufgrund meiner umfangreichen Erfahrungen kann ich Sie effektiv vertreten und verteidigen, wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen abgemahnt worden sind.
Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn bereits eine Einstweilige Verfügung gegen Sie erlassen wurde oder Ihnen eine Klage zugestellt worden ist.
Dies gilt für die Rechtsgebiete Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht gleichermaßen.
Die Ausnahme bilden Abmahnungen wegen eines Filesharing-Vorwurfes. Derartige Mandate nehme ich nicht an, da meine Kanzlei in dieser Frage geschlossen auch hinter den Rechteinhabern steht, die nicht selbst vertrete.
Wenn Sie also eine
oder eine
Erhalten haben, kommen Sie gerne vertrauensvoll auf mich zu. Ich vertrete Sie bundesweit.