Aus aktuellem Anlass:
Das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 6 Abs. 1 GG steht einer zivilprozessualen Obliegenheit der Inhaber eines Internetanschlusses nicht entgegen, zu offenbaren, welches Familienmitglied den Anschluss genutzt
hat, wenn über den Anschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2019, 1 BvR 2556/17).
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Die Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian mit Sitz am Kurfürstendamm vertritt insbesondere mittelständische Unternehmen, aber auch kleinere Unternehmen und Privatpersonen. Im Fokus liegen der gewerbliche Rechtsschutz, das Urheberrecht, sowie andere zivilrechtliche Fragestellungen inklusive des Inkasso. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt somit im Vertragsrecht, im Urheber- und Medienrecht, im gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht) und im Forderungsmanagement.
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