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Aus aktuellem Anlass:

"Die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ist dahin auszulegen, dass eine Person, die vertragliche Inhaberin bestimmter Rechte des geistigen Eigentums ist, diese Rechte aber nicht selbst nutzt, sondern lediglich Schadensersatzansprüche gegen mutmaßliche Verletzer geltend macht, die in Kapitel II dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe grundsätzlich in Anspruch nehmen kann..."
(EuGH, 17.06.2021 - C-597/19).

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Die Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian mit Sitz am Kurfürstendamm vertritt insbesondere mittelständische Unternehmen, aber auch kleinere Unternehmen und Privatpersonen. Im Fokus liegen der gewerbliche Rechtsschutz, das Urheberrecht, sowie andere zivilrechtliche Fragestellungen inklusive des Inkasso. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt somit im Vertragsrecht, im Urheber- und Medienrecht, im gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht) und im Forderungsmanagement.

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Daniel Sebastian
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