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Eine Sammlung hilfreicher Links, die Ihnen wichtige Informationen zum Thema Recht bieten.
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GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH (Global Trust) bestätigt die Abtretung aller Aufwendungsersatzansprüche aus dem Zeitraum 01.10.22 - 15.06.2023 an Rechtsanwalt Sebastian mit Vertrag vom 31.08.2023
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Landgericht Berlin vom 11.02.2020 - Mit DigiRights Administration GmbH geschlossener Vergleich über 1.200 Euro ist wirksam - Ansprüche bewegen sich dem Grunde und der Höhe nach im Bereich dessen, was üblicherweise
infolge unerlaubten Filesharings in Betracht kommt - kein Widerruf möglich - keine Nichtigkeit - keine Sittenwidrigkeit - keine arglistige Täuschung
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AG Charlottenburg, Urteil vom 30.04.2019, AZ: 206 C 8/19 - keine Deckelung des Streitwertes auf 1.000 EUR in Filesharing-Fällen - Unbilligkeit im Sinne des § 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG einschlägig - nicht vorgenommene
Deckelung nicht
zu beanstanden - vorliegend wurden in der Abmahnung 22.000 EUR Gegenstandswert für vier Musiktitel angenommen
- Der Teilnehmer einer Internettauschbörse, der Dateifragmente in der Tauschbörse zum
Herunterladen anbietet, die einem urheberrechtlich geschützten Werk zuzuordnen sind, das im zeitlichen Zusammenhang mit der beanstandeten Handlung in der Tauschbörse zum Herunterladen bereit gehalten wird, haftet
regelmäßig als Mittäter einer gemeinschaftlich mit den anderen Nutzern der Internettauschbörse begangenen Verletzung des Rechts zur öffentlichen Zugänglichmachung des Werks. BGH, Urteil vom 6. Dezember
2017 - I ZR 186/16
- Das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 6 Abs. 1 GG steht einer zivilprozessualen Obliegenheit der
Inhaber eines Internetanschlusses nicht entgegen, zu offenbaren, welches Familienmitglied den Anschluss genutzt hat, wenn über den Anschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.
Februar 2019, 1 BvR 2556/17)
- ZDF: Inhaber eines Internet-Anschlusses haften für Urheberrechtsverstöße - auch dann, wenn noch andere
Familienmitglieder den Anschluss nutzen.
- Süddeutsche Zeitung: Die Gerichtshöfe urteilen im Sinne der
Musikindustrie.
- Bild: Anschluss-Besitzer haftet bei illegalem Filesharing.
- Spiegel: EuGH-Urteil - Internetanschluss für die ganze Familie - Filesharer haften
trotzdem.
- Bild: Wer seine Kinder oder Angehörigen nicht verpfeifen will, muss als
Anschlussinhaber Schadenersatz- und Abmahnkosten tragen
- Welt: Eltern müssen für illegale Uploads zahlen
- Stern: BGH-Urteil Tauschbörsen: Eltern müssen Kind verraten oder selbst
zahlen
- Handelsblatt: Ein Elternpaar aus München ist damit in letzter
Instanz dazu verurteilt, mehr als 3500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten für ein Musikalbum zu zahlen.
- Tagesschau: "Anschwärzen oder zahlen" - Eltern müssen in Tauschbörsenfällen die Namen ihrer Kinder nennen
- T-Online: BGH-Urteil zum Filesharing - Eltern müssen eigene Kinder
verraten
- BGH: Schadensersatzansprüche aus Filesharingfällen verjähren in 10 Jahren
- Ermittlungsdienst
- Beschluss des I. Zevilsenats
- Landgericht Stuttgart: 8.000 EUR Schadensersatz wegen Filesharing
- LG Düsseldorf Urteil vom 9. September 2009 Az. 12 O 470/07
- OLG Düsseldorf Urteil vom 13. Juli 2010 Az. I-20 U 171/09
- OLG Köln Urteil vom 20. Dezember 2013 Az. 6 U 205/12
- OLG Köln Urteil vom 6. Dezember 2013 Az. 6 U 96/13
- Oberlandesgericht Köln, 6 U 210/12
- Bundesgerichtshof zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme
an einer Internet-Tauschbörse
- Kompetente Vertretung in Strafsachen durch Verteidigerin in Berlin
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
- Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft
- Bundesverfassungsgericht
- Bundesgerichtshof
- Bundesverwaltungsgericht
- Bundesarbeitsgericht
- Bundessozialgericht
- Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
- Kammergericht
- Landgericht Berlin
- Berliner Amtsgerichte
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Verwaltungsgericht Berlin
- Zinsrechner
- Recht von A bis Z (juristische Begriffe)
- Kraftfahrtbundesamt
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
(Punktestand)
- Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog
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- MPU
- Formularservice der Senatsverwaltung für Justiz
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- IPPC Law
- Schweigen schützt Eltern nicht vor Haftung
- Schweigen schützt nicht vor Haftung
- Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing
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