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MAHNBESCHEID

Sie haben einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid erhalten?

Meine Mandantschaft hat sich entschieden, die gegen Sie bestehende Forderung durch den Mahnbescheid mit anschließendem Vollstreckungsbescheid zu titulieren. Dadurch kann die Forderung gegen Sie vollstreckt werden. Es handelt sich um ein gerichtliches Mahnverfahren, das zu einem vollstreckbaren Titel führt.

Durch das Mahnverfahren werden gegenüber dem gerichtlichen streitigen Verfahren geringere Gebühren fällig. Dies ist somit der günstigere Weg gegenüber einem streitigen Verfahren vor Gericht, zu dem Anwälte und Zeugen anreisen müssen und für das höhere Gebühren fällig werden.

Wenn Sie die Vollstreckung eines bestehenden Titels durch einen Gerichtsvollzieher oder die Überleitung in ein streitiges Verfahren abwenden wollen, können Sie sich mit einem Mitarbeiter der Kanzlei zwischen 09:00 Uhr und 17:00 unter der Telefonnummer 030 – 609 85 65 70 in Verbindung setzen. Bitte halten Sie dazu unbedingt das Aktenzeichen bereit. Je nach Ihrer finanziellen Situation kann eventuell eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Durch die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers würden hingegen weitere Kosten entstehen.

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Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
Kurfürstendamm 103/104
10711 Berlin
Tel. 030 88 92 20 20
Fax  030 88 92 20 21
ra@danielsebastian.de
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