Aus aktuellem Anlass:
Das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 6 Abs. 1 GG steht einer zivilprozessualen Obliegenheit der Inhaber eines Internetanschlusses nicht entgegen, zu offenbaren, welches Familienmitglied den Anschluss genutzt hat, wenn über den Anschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2019, 1 BvR 2556/17).
Die Abmahnung stellt das rechtliche Mittel dar, um die Unterlassung eines schädigenden Verhaltens zu verlangen.
Sie haben eine Abmahnung meiner Kanzlei im Namen eines von mir vertretenen Rechteinhabers erhalten?
Vermutlich wird Ihnen vorgeworfen
Wenn Sie Fragen haben, die sich nicht durch das Lesen der Abmahnung selbst klären lassen, können Sie diese mit einem Mitarbeiter der Kanzlei klären zwischen 09:00 Uhr und 17:00 unter der Telefonnummer 030 – 609 85 65 70. Bitte halten Sie dazu unbedingt das Aktenzeichen bereit. Dieses befindet sich auf der ersten Seite oben rechts. Der Mitarbeiter wird Ihnen zur Legitimation einige Fragen stellen. Je nach Ihrer finanziellen Situation kann eventuell eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Meine Kanzlei verschickt niemals Abmahnungen ausschließlich per Email.